Alle unsere Vereine müssen die Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 einhalten
VerG, Fassung vom 17.02.2012
Unterlagen zur Verfügung gestellt von Carmen Ager und Mag. Silke Pierzinger
Unterlagen zur Verfügung gestellt von Steuerberater Hubert Gaun, Kufstein
Unterlagen zur Verfügung gestellt von Ing. Thomas Hauser
Für unsere Landsturmgruppen kommt speziell der § 29 "Böllerschießen" des Pyrotechnikgesetzes 2010 zur Anwendung